Author name: bauenohneboden

Uncategorized

Gebäudesanierung in Österreich: Fortschritte beim Heizungstausch – aber strukturelle Schwächen im Bestand

Österreich hat beim Austausch fossiler Heizsysteme in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Analyse von IIBW und Umweltbundesamt, dass die umfassende Sanierung des Gebäudebestands weiterhin deutlich hinter den notwendigen Zielwerten zurückbleibt. Der Anstieg der Sanierungsaktivität der letzten Jahre beruht vor allem auf einem Boom beim Heizungstausch. Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa Dämmung oder Fenstertausch – entwickeln sich hingegen deutlich schwächer. Für die Erreichung der Klima- und Energieziele reicht das nicht aus. Die wichtigsten Fakten zur Gebäudesanierung 2,1 Milliarden Euro öffentliche Förderungen für Gebäudesanierungen im Jahr 2024 1,45 Milliarden Euro davon Bundesförderung 120.000 Wohnungen mit Heizungsumstellung im Jahr 2024 1,6 % Sanierungsrate im Gebäudebestand 0,4 % umfassende Sanierungen 3 % Sanierungsrate notwendig, um Klimaziele zu erreichen Quelle: IIBW / Umweltbundesamt 2026 Rekordförderungen – mit Schwerpunkt auf Heizungstausch Bund und Länder haben ihre Förderprogramme für Gebäudesanierungen in den vergangenen Jahren massiv ausgeweitet. Während die Bundesförderung bis 2021 meist zwischen 30 und 70 Millionen Euro pro Jahr lag, stieg sie 2022 auf über 460 Millionen Euro und 2024 auf rund 1,45 Milliarden Euro. Gemeinsam mit den Förderungen der Länder erreichten die öffentlichen Ausgaben für Gebäudesanierungen zuletzt rund 2,1 Milliarden Euro. Ein Großteil dieser Mittel floss in Programme zum Austausch fossiler Heizsysteme. Rund zwei Drittel der Bundesförderung entfielen auf diese Maßnahme. Die Wirkung ist deutlich sichtbar: Während 2017 nur etwas mehr als 10.000 Heizsysteme ersetzt wurden, waren es 2024 bereits rund 120.000 Wohnungen, die auf erneuerbare Heizsysteme umgestellt wurden. Umfassende Sanierungen gehen seit Jahren zurück Parallel dazu zeigt sich ein gegenteiliger Trend bei umfassenden thermischen Sanierungen. Der Höhepunkt wurde bereits um 2009 mit rund 55.000 umfassenden Sanierungen pro Jahr erreicht. Heute liegt diese Zahl bei weniger als 20.000 Wohnungen jährlich. Auch ungeförderte umfassende Sanierungen sind stark zurückgegangen – von rund 5.000 Fällen pro Jahr in den 2010er-Jahren auf zuletzt weniger als 2.000. Umfassende Sanierungen sind technisch komplex, organisatorisch anspruchsvoll und häufig mit hohen Investitionskosten verbunden. Viele Eigentümer:innen reagieren daher sensibel auf wirtschaftliche Unsicherheiten oder unklare politische Rahmenbedingungen. Sanierungsrate derzeit bei 1,6 % Die gesamte Sanierungsrate lag im Jahr 2024 bei rund 1,6 % des Wohnungsbestands. Dabei hat sich die Struktur der Maßnahmen deutlich verändert: rund 1,2 % entfallen auf Einzelmaßnahmen, vor allem Heizungsumstellungen nur etwa 0,4 % auf umfassende Sanierungen. Zum Höhepunkt des Sanierungsgeschehens Anfang der 2010er-Jahre war dieses Verhältnis noch umgekehrt: Damals dominierte die umfassende thermische Gebäudesanierung. Ohne Heizungstausch ist die Sanierungsrate rückläufig Der jüngste Anstieg der Sanierungsrate ist nahezu vollständig auf den Boom beim Heizungstausch zurückzuführen. Wenn man diese Maßnahme aus der Statistik herausrechnet, zeigt sich ein anderes Bild: Die Sanierungsrate ist rückläufig. Besonders deutlich wird dies bei Maßnahmen an der Gebäudehülle. Die thermische Sanierungsrate lag Anfang der 2010er-Jahre noch bei rund 1,8 %, sank bis 2021 auf etwa 1,2 % und lag 2024 nur noch bei rund 0,9 %. Verdoppelung der Sanierungsrate notwendig Um die energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor zu erreichen, müsste die Sanierungsrate deutlich steigen. Simulationen zeigen, dass eine Verdoppelung auf etwa 3 % pro Jahr erforderlich wäre, um den Gebäudebestand bis 2040 klimaneutral zu machen. Besonders groß ist der Handlungsbedarf im Mehrwohnungsbau. Laut Analyse liegt die durchschnittliche Sanierungsrate in MRG-Gebäuden und kommunalen Wohnbauten seit 1990 bei rund 1,0 % pro Jahr. Um die Klimaziele zu erreichen, wären jedoch deutlich höhere Raten erforderlich: 3,9 % im MRG-Bestand und 4,6 % bei Gemeindewohnungen. Gerade in diesen Segmenten des Wohnungsbestands besteht daher erheblicher politischer und regulatorischer Handlungsbedarf. Bessere Daten als Grundlage für eine wirksame Sanierungspolitik Eine zielgerichtete Sanierungspolitik braucht eine belastbare Datengrundlage über den Gebäudebestand. Der Bericht weist darauf hin, dass wichtige Datensysteme derzeit noch unzureichend genutzt oder miteinander verknüpft sind. Dazu zählen insbesondere: das Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR) die Energieausweisdatenbanken der Bundesländer (EADB). Eine bessere Nutzung und Verknüpfung dieser Daten könnte wesentlich dazu beitragen, Sanierungsbedarf präziser zu identifizieren und politische Maßnahmen gezielter auszurichten. Fazit Österreich hat beim Austausch fossiler Heizsysteme große Fortschritte erzielt. Gleichzeitig bleibt die Dynamik bei umfassenden Gebäudesanierungen deutlich hinter den langfristig notwendigen Zielwerten zurück. Um die Energie- und Klimaziele zu erreichen, wird es entscheidend sein, die Sanierungsrate deutlich zu erhöhen, umfassende Sanierungen stärker voranzubringen und die Datenbasis über den Gebäudebestand deutlich zu verbessern. Die Modernisierung des Gebäudebestands bleibt damit eine zentrale Herausforderung für die österreichische Energie-, Bau- und Wohnungspolitik. Quellen IIBW – Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen / Umweltbundesamt (2026):Monitoring-System zu Sanierungsmaßnahmen in Österreich 2025. [Download-LINK] Autoren Dr. Wolfgang Amann – IIBW Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen Mag. Heimo Gradischnig – Kovar & Partners

Uncategorized

Energiewende braucht Gebäudedaten: Warum Österreich eine funktionierende Energieausweisdatenbank braucht

Die Transformation des Gebäudesektors wird häufig als technologische oder finanzielle Herausforderung diskutiert. Tatsächlich beginnt sie jedoch an einer anderen Stelle: bei den Daten über unseren Gebäudebestand. Politik, Verwaltung, Forschung und insbesondere die Wirtschaft benötigen belastbare Informationen darüber, wie energieeffizient Gebäude tatsächlich sind, wo der größte Sanierungsbedarf besteht und welche Maßnahmen wirken. Ohne solche Daten bleibt Wohn-, Energie- und Sanierungspolitik weitgehend ein Blindflug. Enorme wirtschaftliche Potenziale bleiben liegen. Eine zentrale Rolle könnte dabei die Energieausweisdatenbank (EADB) spielen. In Österreich existiert sie bereits seit 2010 bei der Statistik Austria – ihr Potenzial wird bislang wirtschaftliche Impulsekaum genutzt. Die wichtigsten Fakten zur Energieausweisdatenbank Energieausweise enthalten Daten zur energetischen Qualität von Gebäuden Seit 2010 betreibt Statistik Austria eine Energieausweisdatenbank (EADB) In der Praxis werden Energieausweise meist in separaten Landesdatenbanken gespeichert Dadurch sind österreichweite Analysen kaum möglich Für Klimapolitik, Sanierungsstrategien und wirtschaftliche Impulse sind jedoch bundesweit konsistente Gebäudedaten erforderlich Gebäudedaten als Grundlage moderner Politik In einer datenbasierten Verwaltung sind zentrale Register eine grundlegende Infrastruktur – vergleichbar mit dem Grundbuch oder dem Zentralen Melderegister. Für Gebäude erfüllt diese Rolle vor allem das Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR). Es enthält grundlegende Informationen über Gebäude, Wohnungen und ihre Nutzung und stellt die technischen Schlüssel für die Verbindung mit anderen zentralen Registern bereit. Werden solche Register qualitätsgesichert und miteinander verknüpft, entsteht eine belastbare Grundlage für zahlreiche Politikfelder – etwa Förderpolitik, Energie- und Wärmestrategien, Sanierungsprogramme oder raumbezogene Planungen. Entscheidend ist dabei die Qualität und Aktualität der Daten. Ohne valide Registerdaten bleiben viele politische Entscheidungen strukturell unsicher. Energieausweise liefern zentrale Informationen über Gebäude Energieausweise enthalten detaillierte Informationen über die thermische Performance von Gebäuden. Eine gut strukturierte Energieausweisdatenbank könnte daher unter anderem folgende Fragen beantworten: Wie energieeffizient ist der österreichische Gebäudebestand? Welche Gebäude weisen besonders hohen Sanierungsbedarf auf? Welche Effekte haben Förderprogramme tatsächlich? Wie verändert sich die Energieeffizienz nach Sanierungen? Welche Maßnahmen sind für die Erreichung der Klimaziele erforderlich? Solche Analysen sind nicht nur für politische Strategien wichtig, sondern auch für Eigentümer:innen, Energieberater:innen, Banken oder Sanierungsdienstleister. Fragmentierte Datenlandschaft erschwert die Nutzung Derzeit werden Energieausweise in Österreich überwiegend in Landesdatenbanken gespeichert. Zwar verwenden viele Bundesländer ähnliche Softwarelösungen, doch unterschiedliche rechtliche Grundlagen und technische Spezifikationen erschweren eine einheitliche Nutzung der Daten. Die Folgen sind strukturell problematisch: österreichweite Analysen sind nur eingeschränkt möglich die Verknüpfung mit anderen Registern – etwa dem AGWR – ist schwierig europäische Berichtspflichten lassen sich nur mit hohem Aufwand erfüllen. Eine fragmentierte Datenstruktur erschwert damit genau jene evidenzbasierte Steuerung, die für die Transformation des Gebäudesektors notwendig wäre. Eine Frage der Governance Ein wesentlicher Grund für diese Fragmentierung liegt in der institutionellen Struktur. Zwar wurde beim Bund eine Energieausweisdatenbank eingerichtet, gleichzeitig wurde es den Bundesländern überlassen, eigene Datenbanken zu betreiben. Diese Parallelstrukturen führen langfristig zu unterschiedlichen Datenstandards und erschweren eine österreichweit konsistente Nutzung der Daten. Für eine funktionierende Gebäudedateninfrastruktur braucht es daher klare Zuständigkeiten: eine bundesweit einheitliche Energieausweisdatenbank mit verbindlichen Standards und zentraler Koordination auf Bundesebene. Nur so lässt sich verhindern, dass sich die Datenlandschaft weiter fragmentiert und zentrale energie- und klimapolitische Analysen dauerhaft erschwert werden. Daten müssen dort aktualisiert werden, wo sie entstehen Ein zentrales Prinzip moderner Registersysteme ist das sogenannte Once-Only-Prinzip: Daten sollen nur einmal erhoben und anschließend über Schnittstellen genutzt werden. Damit dies funktioniert, müssen Daten dort aktualisiert werden, wo Veränderungen tatsächlich stattfinden – etwa bei Bauverfahren, Sanierungen oder Fördermaßnahmen. Gerade Energieausweise, die im Zuge von Sanierungen oder Förderprogrammen erstellt werden, könnten eine wichtige Quelle für die laufende Aktualisierung des Gebäudebestands sein. Eine automatisierte Übernahme solcher Daten in zentrale Register würde sowohl die Datenqualität als auch die Aktualität deutlich verbessern. Perspektive: eine integrierte Gebäudedateninfrastruktur Langfristig könnte eine stärker integrierte Datenstruktur entstehen, in der das AGWR als zentrales Gebäuderegister fungiert die Energieausweisdatenbank energetische Gebäudedaten bereitstellt weitere Systeme – etwa Feuerungsanlagenregister oder Förderdatenbanken – über Schnittstellen angebunden sind. Eine solche Architektur würde Doppelgleisigkeiten vermeiden und gleichzeitig die Qualität der Daten erhöhen. Gerade im Hinblick auf europäische Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden wird eine solche Dateninfrastruktur zunehmend notwendig. Breit zugängliche Daten zum Gebäudezustand bieten auch erhebliche Chancen für die wirtschaftliche Dynamik im Gebäudesektor. Sie ermöglichen es, die Dekarbonisierung der Bestände nicht nur als Förderthema, sondern als marktbasierten Prozess zu organisieren. Man stelle sich den Gebäudebestand einer Gemeinde vor: Gemäß Energieeffizienzrichtlinie ist in wenigen Jahren ein erheblicher Teil davon auf einen zeitgemäßen Standard zu sanieren. Dabei mangelt es nicht nur an finanziellen Mitteln, sondern auch an Fachkompetenz und organisatorischer Kapazität. Wenn die Bau- und Immobilienwirtschaft hier mit marktbasierten Lösungen aktiv werden soll, ist es entscheidend, dass Unternehmen einen einfachen und zielgerichteten Überblick über den technischen Zustand der Gebäude erhalten. Auf dieser Grundlage können innovative Angebote für Gemeinden entwickelt werden. Datenverfügbarkeit wird damit zum Schlüssel für Investitionen, Innovation und Umsetzung. Man sollte den Markt dort wirken lassen, wo er besonders hohe Effektivität verspricht. Fazit Die Transformation des Gebäudesektors erfordert nicht nur Investitionen in Sanierungen und neue Technologien, sondern auch eine leistungsfähige Dateninfrastruktur. Eine funktionierende Energieausweisdatenbank – eng verknüpft mit dem Gebäude- und Wohnungsregister – könnte wesentlich dazu beitragen, den energetischen Zustand des Gebäudebestands besser zu verstehen, Sanierungsbedarf gezielter zu identifizieren energiepolitische Maßnahmen wirksamer zu gestalten und die Innovationskraft der Bauwirtschaft anzuspornen. Damit wird deutlich: Gebäudedaten sind eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Energie- und Sanierungspolitik. Autoren Mag. Heimo Gradischnig – Kovar & Partners Dr. Wolfgang Amann – IIBW Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen

Uncategorized

Salzburger Raumordnungsgesetz: Warum die Novelle an den eigentlichen Herausforderungen vorbeigeht

Die Novelle des Salzburger Bau- und Raumordnungsrecht 2025 ist mit 1. August 2025 in Kraft getreten. Ziel der Reform war es, Verfahren zu vereinfachen, Baukosten zu senken und leistbaren Wohnraum zu ermöglichen. Diese Zielsetzung ist richtig – doch aus Sicht der Initiative Bauen ohne Boden greifen die gewählten Instrumente zu kurz. Gute Absichten – begrenzte Wirkung Das Land Salzburg reagiert mit der Novelle auf reale Herausforderungen: einen massiven Baulandüberhang, steigende Infrastrukturkosten, fortschreitende Zersiedelung und einen angespannten Wohnungsmarkt. Die Stoßrichtung – Innenentwicklung, Baulandmobilisierung und Wohnraumsicherung – ist grundsätzlich zu begrüßen. Trotz einzelner technischer Verbesserungen bleibt jedoch die zentrale strukturelle Frage unbeantwortet: Wie gehen wir mit bestehenden, aber nicht mehr genutzten Flächen und Gebäuden um? Industrieller Wandel trifft starre Widmungssysteme Österreich befindet sich seit Jahren in einem tiefgreifenden wirtschaftlichen Strukturwandel. Produktionsweisen verändern sich, Betriebe werden kleiner, Wertschöpfung verlagert sich. Die Folge ist ein wachsender Bestand an gewerblichen und industriellen Leerständen – oft in gut erschlossenen Lagen. Die Novelle hält dennoch weitgehend an monofunktionalen Widmungskategorien fest: Wohnen hier, Gewerbe dort – möglichst strikt getrennt. Genau diese Trennung verhindert jedoch jene Lösungen, die heute dringend gebraucht werden: hybride Nutzungen, flexible Übergänge und die intelligente Weiterverwendung bestehender Bausubstanz. Besonders augenscheinlich wird die Inkonsistenz dort, wo gleichzeitig neue Sonderkategorien geschaffen oder fortgeführt werden – etwa eigene Widmungskategorien für Zweitwohnungsgebiete. Während Zweitwohnsitze politisch vielfach als Problem adressiert werden, werden sie planerisch eigens institutionalisiert und über Abgabenmodelle steuerbar gemacht. Das signalisiert: Ganz weg haben will man sie nicht. Raumordnungspolitisch ist das eine widersprüchliche Botschaft. Nutzungsdurchmischung statt Verschärfung Besonders widersprüchlich ist die Verschärfung beim Wohnen in Betriebs- und Gewerbegebieten. Während Nutzungsdurchmischung seit Jahren als planerisches Ziel formuliert wird, werden ihre praktischen Möglichkeiten weiter eingeschränkt. Dabei wären gerade die Randzonen von Gewerbegebieten prädestiniert für ergänzende Wohnnutzungen – ohne zusätzliche Bodeninanspruchnahme, ohne neue Erschließungskosten und ohne Konflikte mit betrieblichen Kernfunktionen. Gleichzeitig setzt die Novelle punktuelle Anreize, die den formulierten Zielen einer Mobilitäts- und Klimawende entgegenstehen. So wird eine erhöhte bauliche Ausnutzbarkeit bei Errichtung einer Garage vorgesehen. Während offiziell Bodenverbrauch reduziert und Siedlungsstrukturen verdichtet werden sollen, wird zusätzliche Flächeninanspruchnahme für den motorisierten Individualverkehr planerisch privilegiert. Eine zukunftsorientierte Raumordnung müsste Mobilitätswandel ermöglichen – nicht zusätzliche Stellplatzanreize setzen. Leerstand aktivieren statt neu widmen Ein zentrales Instrument der Novelle ist die sogenannte „Sonderprüfung zur Aktivierung von Flächen für den förderbaren Wohnbau“. Der Fokus liegt dabei fast ausschließlich auf unbebautem, gewidmetem Bauland. Was fehlt, ist ein systematischer Blick auf das enorme Potenzial bestehender leerstehender Gebäude. Aus Sicht von Bauen ohne Boden wäre es konsequent, die Aktivierung von gewerblichem und industriellem Leerstand explizit in diese Sonderprüfung einzubeziehen – insbesondere bei Flächen über 2.000 m². Die Vorteile liegen auf der Hand: Nutzung bestehender Infrastruktur geringere Errichtungskosten keine zusätzliche Bodenversiegelung leistbarer Wohnraum ohne zusätzliche Fördermittel Vorbilder existieren – man müsste sie nur nutzen Bemerkenswert ist, dass das Salzburger Raumordnungsrecht bereits flexible Lösungen kennt – etwa bei der unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfreien Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude. Dieses Denken ließe sich auf gewerbliche Bestandsbauten übertragen. Warum soll möglich sein, was im landwirtschaftlichen Kontext funktioniert, in Gewerbe- und Industriegebieten aber ausgeschlossen bleiben? Unser Fazit Die Salzburger Raumordnungsgesetz-Novelle ist ein Schritt – aber kein Aufbruch.Sie optimiert bestehende Instrumente, ohne das System grundlegend weiterzuentwickeln. Solange monofunktionale Widmungssysteme dominieren, Zweitwohnungsgebiete planerisch eigens abgesichert werden und zusätzliche Ausnutzbarkeit an Garagen geknüpft ist, bleibt die Reform in ihrer Logik inkonsequent. Wenn Boden wirklich geschont, Wohnraum leistbar und Gemeinden resilienter werden sollen, braucht es: mehr Mut zur Nutzungsdurchmischung, mehr Fokus auf Bestand statt Neubau, eine klare Priorisierung von Mobilitätswende statt Stellplatzanreizen, und ein Raumordnungsrecht, das wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel nicht nur verwaltet, sondern gestaltet. Bauen ohne Boden steht für genau diesen Perspektivenwechsel. Weiterführende Informationen & Quellen Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 – geltende FassungRechtsinformationssystem des Bundes (RIS):RIS – LGBLA_SA_20250730_78 – Landesgesetzblatt authentisch für Salzburg Raumordnungs- und Baurechtsnovelle Salzburg 2025Informationen des Landes Salzburg zur Novelle und ihren Zielsetzungen:https://service.salzburg.gv.at/pub/get/32075 Stellungnahme der Initiative Bauen ohne Boden zur Novelle des Salzburger RaumordnungsgesetzesEingebracht im Begutachtungsverfahren am 6. Mai 2025, abrufbar über: PDF Dokument hier… Autoren DI Philipp Buxbaum Mag. Heimo Gradischnig

Scroll to Top